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Was ist der Unterschied zwischen Gefährdungsbeurteilung, Risikobeurteilung und Gefahrenanalyse

Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung

Eine Gefahrenanalye und eine Risikobeurteilung sind eigentlich das selbe, die zwei Begriff sind durch mehrere Richtlinien und Normen entstanden. In diesen ist zwar immer das selbe Dokument gemeint, aber es wurde nicht auf eine einheitliche Namensgebung geachtet. Die beiden Begriffe kommen aus dem Bereich der CE-Kennzeichnung z.B. aus der Maschinenrichtlinie oder der Druckgeräterichtlinie. Die Risikobeurteilung / Gefahrenanalyse ist durch die meisten Richtlinien verpflichtend vorgeschrieben und ohne diese darf keine CE Kennzeichnung auf ein Produkt aufgebracht werden.

 

Die Risikobeurteilung oder Gefahrenanlyse ist durch den Hersteller eines Produktes zu erstellen. Es gibt für die Erstellung eine eindeutige Norm, die EN 12100 die eine genaue Systematik für die Erstellung und die notwendige Bewertung der endeckten Risiken und Gefahren.

Die Risikobeurteilung hält die verschiedenen Maßnahmen zur Risikominderung in schriftlicher Form fest. Jedes Risiko sollte durch die folgenden Schritte systematisch reduziert werden.

  1. Schritt: Inhärent sichere Konstruktion z.B. durch die Anpassung von geometrischen Faktoren oder das Beachten ergonomischer Grundsätze. Auch ein fest montiertes Schutzgitter gehört in diese Kategorie.
  2. Schritt: Risikominderung durch technische Schutzmaßnahmen z.B. Trennende Schutzeinrichtungen wie eine überwachte Schutztür. Hierfür muss der sogenannte "PLr = Performance Level required" (Performance Level Soll) ermittelt werden.
  3. Schritt: Letzter Schritt, welcher nur nach der Abarbeitung des ersten und zweiten Schrittes gewählt werden darf. Risikominderung durch Benutzerinformation z.B. über Sicherheits- und Warnhinweise in der Betriebsanleitung, Schilder, Signalleuchten etc.

Bei der Erstellung der Risikobeurteilung unterstützen wir Sie als Experten im Bereich Maschinensicherheit sehr gerne.

Gefährdungsbeurteilung

Der Begriff Gefährdungsbeurteilung kommt aus dem Bereich der Arbeitssicherheit. Sie ist laut BAUA (Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) `...die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement`. Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert unter anderem auf dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz, Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrenstoffverordnung.

 

Die Gefährdungbeurteilung muss für jedes Arbeitsmittel, Arbeitsplatz etc. in einem Betrieb durch den Betreiber erstellt werden. Meist geschieht dies in Zusammenarbeit mit der SiFa (Fachkraft für Arbeitssicherheit). Die Gefährdungsbeurteilung soll den Arbeitsplatz, das Know How der Mitarbeiter, die Einsatzumgebung, die betrieblichen Gegebenheiten etc. bei der Benutzung des Arbeitsmittels einbeziehen.

Es gibt kein vorgeschrieben Weg wie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist. Bewährt haben sich folgende Schritte:

  1. Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung,
  2. Ermitteln der Gefährdungen,
  3. Beurteilen der Gefährdungen,
  4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
  5. Durchführen der Maßnahmen,
  6. Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen und
  7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.

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