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USA - Ein Absatzmarkt mit Tücken

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Immer wieder habe ich Kunden, vorallem Start-ups, aber auch Mittelständler die gerne ihre Maschinen / Produkte in die USA exportierten wollen. Einige Themen habe ich schon mal gehört, aber nichts genaues weiß man. Also hab ich mich mal wieder auf die Suche nach einer Fortbildung für das Thema gemacht. Leider wurde die Fortbildung erst, wegen einer sehr geringen Teilnehmerzahl abgesagt und anschließend dank der "Corona Pandemie". Aber jetzt wurde das Seminar von Vogel Communications GmbH als Webinar durchgeführt. Auch etwas Neues für mich, aber ich muss sagen im Nachhinein eher positiv. Keine Kosten für die Fahrt oder Hotel und trotzdem der komplette Inhalt.

Hier also die Fragen, die ich immer wieder zu diesem Thema höre bekomme und die Antworten aus dem Seminar dazu.

 

Kann man Maschinen mit CE-Kennzeichnung in die USA verkaufen?

In den USA gibt es nichts vergleichbares zu einer CE-Kennzeichnung. Es wird in keinem Regelwerk auf die mechanischen, thermischen etc. Gefahren eingegangen. Die einzigen Vorgaben die bestehen sind im Hinblick auf die elektrischen Risiken. Die CE-Kennzeichnung wird im Regelfall nicht akzeptiert. NFPA 70 bzw. 79 sowie die „OSHA standards“ setzen „approved equipment“ voraus.

 

Kann man Maschinen für die USA so auslegen, dass sie USA- und CE-Standard gleichzeitig in einer Maschine haben? Oder braucht man immer zwei Varianten?

Die mechanischen etc. Risiken, sind durch eine CE Kennzeichnung schon gut abgedeckt. Fehlen die elektrischen Risiken. Es gibt die NFPA 79, die den Schaltschrankbau in den USA regelt. Diese ist sehr ähnlich zu der EN 60204-1 aber hat Abweichungen in Hinblick auf Brandschutz, Kabelfarben etc.

 

Kann man Maschinen so bauen, dass Sie weltweit vertrieben werden können?

Klare Antwort: Nein - Viele Länder haben eigene Regularien und Richtlinien, die auch ähnlich der Maschinenrichtlinie sind z.B. Brasilien, Russland etc. Jedes Exportland außerhalb der EU muss für sich selbst betrachtet und überprüft werden auf eigene Forderungen.

 

Sind Rechte und Pflichten von Betreiber und Hersteller in den USA anders geregelt als in Europa?

Für Hersteller gibt es in den USA nur wenige Regularien. Es ist hauptsächlich der Betreiber der die Arbeitsschutzrichtlinien der OSHA einhalten muss. Dies wird häufig in den Verträgen auf den Hersteller abgewälzt. Vorallem die Produkthaftung ist als Hersteller in den USA ein Großes Thema. Eine Empfehlunng ist eine gute Dokumentation, welche ja auch schon für die CE Kennzeichnung vorliegen sollte. Zusätzlich sollte Wert gelegt werden, auf eine gute Betriebsanleitung mit gut formulierten Restrisiken. Man kann hier auf die Vorgaben von den europäischen Normen wie EN 82079-1 oder EN 20607 zurückgreifen.

 

Was kann ich als Hersteller tun?

Die Verträge gut lesen und ausarbeiten. In die Verträge bereits alle einzuhaltenden Normen, Regularien z.B. OSHA 29 CFR 1910 etc. aufnehmen und eindeutig ausarbeiten. Frühzeitig die für den Betreiber zuständige OSHA im Bundesstaat und die lokalen AHJ (z.B. Fire chief) einbeziehen. Ziel: Vermeidung jedes Konfliktes mit OSHA und AHJ.

 

Wie geht man mit dem AHJ um? Gibt es Erfahrungswerte wie man am besten durch die Prüfung durchkommt?

Die AHJ (Authority havingjurisdiction) ist meist oder oft der Fire chief der Gemeinde oder des Bezirks oder auch eine Elektrofachkraft. Heißt es wird eher auf den Schaltschrank der Maschine wertgelegt und was darin verbaut ist. Es kann bei der Abnahme helfen, wenn alle Bauteile eine in den USA anerkannte Zertifizierung z.B. UL vorweisen können. Alle Bezeichnungen, Typenschilder, Schaltplan in englisch sind etc. etc. Aber trotzdem hat die AHJ das Recht eine Maschine nicht in Betrieb gehen zu lassen. Hier kann der Kontakt zur OSHA helfen, wenn kein erkennbarer Grund für das Verbot erkennbar ist.

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