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Umbau von ‘Alten Schätzchen’ – wesentliche Änderung

Immer wieder bin ich bei Kunden und diese zeigen mir ihre ‘Alten Schätzchen’ wie hier eine große Fräsmaschine (Baujahr 1985) und fragen mich “Darf ich die Maschine so noch betreiben?”. Da sag ich immer “Da gibt es keine einheitliche Antwort. Der Betreiber muss regelmäßig kontrollieren: Ist die Maschine noch gefahrlos zu nutzen und entspricht diese noch dem aktuellen Stand der Technik.”
Nach dieser Überprüfung ergibt sich oft, dass bestimmt Sicherheitseinrichtungen nachgerüstet werden müssen. Hier ist aber noch ein großer Knackpunkt. Stellt man den “Stand der Technik” her muss häufig in die Sicherheitssteuerung der Maschine eingegriffen werden z.B. weil ein Not-Halt-Taster oder eine Sicherheits-Lichtschranke nachgerüstet werden muss. Ist das der Fall hat man eine “wesentliche Änderung” vorgenommen und Zack ist man Hersteller einer neuen Maschine und muss die CE Kennzeichnung erneuern. Hier ist wiederrum eine bestimme Vorgehensweise zu beachten. Bevor Sie etwas gut gemeint erneuern oder umrüsten..Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie und begleiten Sie auf dem Weg in die Zukunft mit ihrem liebgewonnen “Alten Schätzchen”.

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