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Maschinen aus "Nicht-EU Land" mit / ohne CE Kennzeichnung

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Sie kaufen eine Maschine aus einem "Nicht-EU Land" zum Beispiel Indonesien. Und bringen diese nach Deutschland. Was müssen Sie tun?

 

Nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) sind Sie als Arbeitgeber / Betreiber verpflichtet nur sicherer Arbeitsmittel / Produkte an ihre Mitarbeiter zu überlassen oder auf dem Markt bereitzustellen. Heißt für Sie grob, schauen Sie ist eine "CE" Kennzeichnung aufgebracht.

 

 

Hier gibt es nun drei unterschiedliche Varianten:

  1. JA - es ist eine CE Kennzeichnung vorhanden und Sie haben auch alle zugehörigen Unterlagen (Betriebsanleitung in deutscher Sprache etc. ) erhalten. Sie müssen nun prüfen ob die CE Kennzeichnung auch gültig ist. Nur eine CE Kennzeichnung unterschrieben von einem Unternehmen mit Sitz in der EU ist auch gültig. Heißt der Produzent muss eine Vertretung oder ähnliches hier in Europa beauftragen die CE Konformitätserklärung zu unterschreiben. Warum? Weil bei einer Rückrufaktion oder einem Unfall eine Person bzw. ein Unternehmen die Haftung innerhalb der europäischen Union übernehmen muss.
  2. JA - es ist eine CE Kennzeichnung vorhanden und Sie haben auch alle zugehörigen Unterlagen (Betriebsanleitung in deutscher Sprache etc. ) erhalten. Die CE Kennzeichnung ist aber in Indonesien erstellt und unterschrieben worden. --> Siehe Punkt 3
  3. NEIN - es ist keine CE Kennzeichnung vorhanden. Jetzt sind leider Sie am Zug. Sie müssen nun als Hersteller innerhalb der europäischen Union auftreten und die CE Kennzeichnung durchführen. Da kann jetzt viel Arbeit auf Sie zukommen, da Sie auch alle Konstruktionsunterlagen wie z.B. Schaltpläne, Pneumatikpläne, Konstruktionszeichnungen, Ersatzteillisten siehe hierzu Maschinenrichtlinie Anhang VII zu erstellen haben. Natürlich darf ihnen auch der indonische Lieferant dabei helfen, aber die Verantwortung und die Haftung übernehmen nun Sie.

Überlegen Sie deshalb genau, bevor Sie eine Maschine aus einem "Nicht EU"-Land beziehen, wer die rechtliche Verantwortung für diese Übernehmen soll. Klären Sie sehr detailliert, wer die CE Kennzeichnung erstellen wird und stellen Sie sicher alle technischen Unterlagen zu erhalten.

P.S. Das ProdSG und das BetrSichV legen empfindliche Geldstrafen fest, bei Zuwiderhandlung. Es wäre unklug "ohne CE" mit diesen Maschine zu produzieren.

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