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Umbau und wesentliche Veränderung

Sie wollen eine Maschine, ein Produkt, oder auch eine Maschinenanlageverändern oder umbauen?

 

 

Wichtig an dieser Stelle ist zu dokumentieren, ob Sie eine "wesentliche" Veränderung an ihrer Maschine, Produkt oder Maschinenanlage vornehmen oder nicht. Ob eine wesentliche Veränderung (Bek. d. BMAS vom 9.4.2015, IIIb5-39607-3) vorliegt, können Sie mit der beigefügten Graphik herausfinden.

 

 

Wird eine wesentliche Veränderung festgestellt, muss nun die gebraucht Maschine wie eine Neumaschine behandelt werden. Dies bedeutet auch, dass der aktuelle Stand der Technik und Sicherheitstechnik herzustellen ist. Dies ist sehr kostenaufwendig und zeitintensiv. Zudem muss eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung für die neu erstellte Maschine erstellt werden und eine erneute CE Kennzeichnung durchgeführt werden.

wesentliche_veraenderung

Liegt keine wesentliche Veränderung vor, muss dies dokumentiert und falls notwendig Sicherheitsvorrichtung ergänzt werden. Diese Maßnahmen sind ebenfalls zu dokumentieren. In diesem Fall sollte die Dokumentation der Lieferanten eingesammelt und kontrolliert werden bzw. ein sogenanntes "Dokumenten - Controlling" durchgeführt werden.

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